Bedeutung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Immobiliensektor (Nr. 2663)


07. Juni 2024 | 09:00 - 16:00 Uhr


Buchung / Gebühr

Preis: 199,- €

-Kooperationsveranstaltung mit der Steuerberaterkammer RLP und Rechtsanwaltskammer Zweibrücken -

 

Inhalt:

A. Bedeutung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Immobiliensektor

 

B. Erläuterung des rechtlichen Umfelds

I. Änderungen durch das geplante Gesetz zur Bekämpfung der

   Finanzkriminalität (FKBG) i.V.m. FATF Länderprüfungsbericht Deutschlands

II. Bewertung der Neuerungen durch das zum 1.1.2023 in Kraft getretene  

     Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II), insbesondere

1.) Barzahlungsverbot, § 16a GwG

         2.) Angaben zu Immobilien im Transparenzregister, § 19a GwG

 3.) Dokumentations-, Übermittlungs-, Prüf- und Nacherhebungspflichten  

               der Notare, §§ 23, 23b GwG

         4.) Bußgeldvorschriften

III. Sanktionsdurchsetzungsgesetz I

IV. Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)

V. Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

VI. Schreiben der BaFin und der FIU

VII. Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA’s) der BRAK
VIII. Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz

 

C. Zu beachtende Sorgfaltspflichten
I. Pflichten des Geldwäschebeauftragten
          1.) Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG
          2.) Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei
               a) natürlichen und juristischen Personen
               b) börsennotierten Gesellschaften nach dem TraFinG Gw
               c) mehrstufigen Beteiligungsstrukturen
               d) treuhänderischen Beteiligungen
          2. Ordnungsgemäße und fristgerechte Erstattung von

              Geldwäscheverdachtsmeldungen nach § 43 GwG

          a) Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der  

                   Financial Intelligence Unit (FIU)

          b) FIU-Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte, die      

                   grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 GwG   

                   auslösen

          c) Urteil des OLG Frankfurt a.M. - Be­schluss vom 10.04.2018,

              Az.: 2 Ss-OWi 1059/17

     3.) Sorgfalts- und Meldepflichten zum Transparenzregister und

               steuerliche Anzeigepflichten

     4.) Registerierungspflicht goAML

     5.) Pflichten bei Auslagerung der Geldwäschefunktion

 

D. Typologien und typische Verdachtsmomente
I. Worauf gilt es in der Praxis zu achten?
II. Überarbeitete FATF – RBA Guidance for Real Estate Agents
III. Weitere Erkenntnisse zur Geldwäsche im Immobilien Sektor, u. a.  

      Sharedeals, Bauträgergeschäfte, Clankriminalität etc.
IV. Trends und Entwicklungen
          1.) EU-AML-Action-Plan
          2.) Zwischenstand zur Einführung einer Bundesoberbehörde, des  

               Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
          3.) Status Quo der »zweiten« Nationalen Risikoanalyse

 

E. Handlungsempfehlungen – Was gilt es zu beachten?

 

 

Hinweis: Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO (5 Std.) für Fachanwälte für alle Fachanwaltschaften und Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO (3 Std.)
 
 

 

Themenbereiche:

Geldwäsche
§ 43 f BRAO

Referent:

  • Dr. Ulrich Göres, Rechtsanwalt und Partner, Senior Legal und Compliance Counsel, ehemaliger Kon-zerngeldwäschebeauftragter der Deutschen Bank AG, Mitbegründer und ehemaliges Vorstandsmitglied und bis Ende 2023 Vorsitzender des AFCA-Expertenstabs, Frankfurt/Main
Buchung / Gebühr

Preis: 199,- €

Veranstaltungsort:

Erbacher Hof Mainz
Grebenstraße 24
55116 Mainz