Fortbildungen für Kanzleimitarbeitende
In den nächsten Jahren werden die Rechtsfachwirtprüfungen durch die Prüfungen zum/zur Geprüften Berufsspezialist/in und zum Bachelor Professional ersetzt (§ 53a BBiG). Weitere Infos zu den Fortbildungsstufen weiter unten.
Für den Rechtsanwaltsbereich werden die Verordnungen frühestens in der ersten Jahreshälfte 2026 vorliegen.
Konkrete Informationen zu den Fortbildungsprüfungen im Rechtsanwaltsbereich sind noch nicht bekannt.
Sobald feststeht, welche Prüfungen in diesem Bereich angeboten werden, werden wir hier darüber informieren.
Neue Studiengänge für Kanzleimitarbeitende:
- Bachelor Professional im Rechtsanwaltsfach
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in im Insolvenzrecht
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in in Technologie und Marketing
- Aufbaukurs zum Bachelor Professional für bereits geprüfte Rechtsfachwirte
Beginn voraussichtlich 09/2026
Die Lehrgänge richten sich an engagierte Fachkräfte, die ihre beruflichen Kompetenzen gezielt ausbauen und den nächsten Karriereschritt gehen möchten.
Details zu Umfang, Inhalt und Dauer der einzelnen Lehrgänge, werden in Kürze bekanntgegeben.
Interessierte können sich bereits jetzt unverbindlich vormerken lassen und erhalten sämtliche Informationen automatisch, sobald die Planung abgeschlossen ist.
Bei Fragen können Sie uns gerne unter info@rakko.de kontaktieren.
Unverbindliche Voranmeldung:
Neue Fortbildungsstufen in der Berufsbildung
Die §§ 53 ff. BBiG sehen folgende neue Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung vor:
DQR 5: Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ... (Lernumfang 400 Stunden )
DQR 6: Bachelor Professional in ... (Lernumfang 1.200 Stunden)
DQR 7: Master Professional in ... (Lernumfang 1.600 Stunden)
Für die bisherigen Geprüften Rechtsfachwirte, die die Fortbildung zum Bachelor Professional absolvieren wollen, ist jedoch eine teilweise Anerkennung vorgesehen.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ist zwar dem DQR-Niveau 6 zugeordnet, eine Umschreibung des erworbenen Abschlusses auf den Bachelor Professional ist jedoch nicht möglich, da der erforderliche Lernumfang von 1.200 Stunden nicht erreicht wird. Es ist aber eine teilweise Anerkennung vorgesehen.