Ausbildungsinitiative und Fachkräfteinitiative

Fachkräftemangel ist bereits seit längerem in allen Branchen ein Thema. Für unseren Bezirk lässt sich überdies leider festhalten, dass wir auch Nachwuchsschwierigkeiten im Ausbildungsbereich haben, d.h. dass die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten spürbar zurück geht, insbesondere aber wir derzeit eine hohe Abbrecherquote in der Ausbildung haben, Auszubildende unglücklich in der Ausbildung sind und dann lieber die Branche wechseln.

Es muss was passieren - und zwar jetzt!

Unsere Ausbildungs- und Fachkräfteinitiative, bestehend aus mehreren Teilschritten, ist daher nicht nur auf Werbung neuer Auszubildender oder Fachpersonal ausgerichtet, sondern beschäftigt sich insbesondere auch mit der Qualität der Ausbildung und Wertschätzung für unser angehendes, wie bestehendes Fachpersonal.

Tabelle der bereits ausgezeichneten Kanzleien

 

Die Ergebnisse von Befragungen der Auszubildenden und Lehrkörper von Berufsschulen haben wir auf der Kammerversammlung am 14.06.2023 präsentiert und im Kammerreport 02/2023 verarbeitet.

Die hohe Zahl der Ausbildungsabbrüche in unserem Bezirk resultiert neben dem Vorwurf einer zu geringen Ausbildungsvergütung im Markt- und Branchenvergleich insbesondere aus dem Vorwurf der Auszubildenden, sich von ihren Ausbildern nicht ausreichend unterstützt und wertgeschätzt zu sehen.

Eine Zusammenfassung mit Negativbeispielen bezogen auf unseren Kammerbezirk regional erhalten Sie im

Kammerreport 02/2023 zu I.1.9.- Bericht zur Ausbildungssituation

oder bezogen auf das Bundesgebiet, d.h. überregional im Artikel

"Ausbildungssituation von ReFas - Alarmstufe rot" in Heft 04/2023 der BRAK Mitteilungen

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 02.09.2023 neue Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung für die ab dem 01.01.2024 beginnenden Ausbildungen beschlossen, die sich auf

900,00 Euro für das erste Ausbildungsjahr,
1.000,00 Euro für das zweite Ausbildungsjahr und
1.100,00 Euro für das dritte Ausbildungsjahr

belaufen.

Der Vorstand hat entsprechend des Auftrages der Kammerversammlung im „Marktvergleich“, d.h. sowohl bei anderen Rechtsanwaltskammern bundesweit, wie auch bei vergleichbaren Ausbildungsberufen regional Ausbildungsvergütungen verglichen und bewertet und hält diese Vergütung für sachgerecht.

Die Rechtsanwaltskammer wird sich fortan vermehrt auf Ausbildungsmessen präsentieren.

Die Mitglieder erhalten hierzu per Rundbrief und Veröffentlichung der nächsten Termine auf der Homepage jeweils die Möglichkeit, den Messestand der Kammer zur Eigenwerbung/Präsentation zu nutzen. Die Kanzleien haben so den Vorteil, dass sie sich nicht selbst jeweils mit einem Messestand einen ganzen Tag organisieren und planen müssen. Sie können stundenweise nach ihrem eigenen Zeitplan unseren Messestand besuchen und so Kontakt zu interessierten Auszubildenden/Fachkräften aufnehmen.

Darüber hinaus erhalten Mitgliedskanzleien die Möglichkeit, der Kammer im Rahmen einer Gesamtliste freie Ausbildungs- und auch Fachkräftestellen zu melden, so dass die Ausbildungsabteilung unserer Geschäftsstelle diese auf den jeweiligen Ausbildungsmessen vermarkten können.

Mit der Initiative “Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber wie Kanzleien gleichermaßen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass die Eindrücke eines in der Kanzlei aktuell tätigen Azubis in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel einfließen.

Wie wird die Auszeichnung „Azubi-geprüft“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag
  2. Nachweis über die Teilnahme an zwei Führungskräfte-Coachings/Führungskräfteseminaren. Der Nachweis kann entweder durch dieselbe/denselben Rechtsanwältin bzw. -anwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier RechtsanwältInnen an je einem Seminar. (Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 3 Stunden erfassen und konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein. Mindestens eines der beiden Seminare hat in Präsenz zu erfolgen)
  3. Der Antrag wird unterstützt durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte/n Auszubildende/n als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, die/der die Antragsunterstützung durch die Beantwortung des Fragebogens „Zufriedenheit als Azubi“ ausfüllt und unterschreibt, alternativ durch eine/n Auszubildende/n die/der im Jahr der Antragstellung ihren/seinen Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r gemacht hat.
  4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n ausgelernte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n; alternativ hat die antragstellende Kanzlei ausführlich darzustellen, wer sich die entsprechende Zeit nimmt, aktiv
  5. Die Kanzlei verpflichtet sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
  6. Der Ausbildungsrahmenplan wird durch die Kanzlei eingehalten. Soweit die Kanzlei hieraus zu vermittelnde Inhalte im Praxisbetrieb nicht abbilden kann (z.B. Zwangsvollstreckung oder Mahnwesen), stellt Sie diese aber durch Vermittlung von Grundkenntnissen sicher.
  7. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Die Kanzlei darf nach der Zertifizierung durch uns mit dem Siegel werben für 3 Jahre, dann müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden, eine Anschlusszertifizierung muss durch eine/n anderen Auszubildenden unterstützt werden.

Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die eine Zertifizierung versagt hätten.

Mit der Initiative “Ausgezeichnete-Arbeitgeberkanzlei” möchten wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und insbesondere Fachkräfte und Kanzleien wieder zusammenführen – davon profitieren Bewerber wie Kanzleien gleichermaßen. Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete-Arbeitgeberkanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als attraktive Arbeitgeber hervor, die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Der entscheidende Vorteil dieser Auszeichnung ist, dass die Eindrücke einer/s in der Kanzlei aktuell tätigen Rechtsanwaltsfachangestellten in den Antragsprozess zum Qualitätssiegel einfließen und die Mehrheit der Angestellten den Antrag unterstützen muss.

Wie wird die Auszeichnung „Geprüft von RA-Fachangestellten“ erlangt:

  1. Die Kanzlei stellt einen Antrag.
  2. Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar.

(Das Coaching/Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mind. 5 Stunden erfassen und konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein.)

  1. Der Antrag wird unterstützt durch die Mehrheit der Angestellten (ausgenommen Auszubildende, Rechtsanwälte und sonstige Juristen), darunter mindestens eine/n in der Kanzlei seit einem Jahr beschäftigte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n, die/der den Antrag durch die Beantwortung des Fragebogens „Zufriedenheit als ReFa“ unterstützt.
  2. Die Kanzlei verpflichtet sich zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Arbeitgeberkanzlei“.
  3. Die RAK behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung ggfs. Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Die Kanzlei darf nach der Zertifizierung durch uns mit dem Siegel werben für 3 Jahre, dann müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden.

Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.


Unsere Idee auch überregional

Die folgenden Rechtsanwaltskammern haben sich der Ausbildungsinitiative hinsichtlich des Qualitätssiegels "Azubi-Geprüft" im Rahmen eines Lizenzvertrages bereits angeschlossen und in ihrem jeweiligen Bezirk eingeführt:

 

Sie möchten mehr zu dem Thema erfahren?

In dem Podcast (R)ECHT INTERESSANT! berichtet Melanie Theus, Geschäftsführerin der RAK Koblenz, über die Initiative: