Rechtsanwaltsverzeichnis § 31 Abs. 1 Satz 1 BRAO

Seit dem 01.06.2007 führen die Rechtsanwaltskammern elektronische Verzeichnisse der in den einzelnen Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte. Die Verzeichnisse dienen der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Einsicht in die Verzeichnisse steht jedem unentgeltlich zu.

Ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt. Ist Ihr Eintrag nicht mehr aktuell, nutzen Sie dieses Änderungsformular.