Wahlen zur Satzungsversammlung 2023
Die Wahlen zur Satzungsversammlung fanden dieses Jahr ab dem 02.05.2023 bis zum 22.05.2023 um 12 Uhr (Wahlende) elektronisch statt. Der Wahlausschuss hat die bis 17.04.2023 fristgerecht eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und die unten aufgeführten Kanidaten zur Wahl freigegeben.
Zum 01.01.2023 waren in unserem Bezirk 3292 Mitglieder gemeldet. Damit sind gem. § 191b Abs. 1 BRAO zwei Kammermitglieder zur Satzungsversammlung zu wählen.
Zum 01.03.2023 waren in unserem Bezirk 3321 Mitglieder gemeldet, die im Wählerverzeichnis gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 8 der GO/WO RAKKO verzeichnet sind.
Ab dem 27.03.2023 lag das Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle bis zum 14.04.2023 zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle aus.
-Wahlergebnis-
Im Jahr 2023 fanden die Wahlen zur Satzungsversammlung in elektronischer Form statt.
Bis zum Ende der Wahlzeit am Dienstag, den 22.05.2023, 12.00 Uhr, sind insgesamt 350 elektronische Stimmen abgegeben worden.
Bei 3.321 wahlberechtigten Mitgliedern am 01.03.2023 ergibt dies eine Wahlbeteiligun von 10,53 %.
Die Auswertung der elektronischen Stimmen hat ergeben, dass auf
Frau RAin Dr. Simone Breit |
295 Stimmen |
Frau RAin JRin Marga Buschbell-Steeger |
240 Stimmen |
entfallen sind.
Anzahl der abgegebenen Stimmen | 350 Stimmen |
Anzahl gültiger Stimmzettel | 342 Stimmen |
davon leer abgegeben | 0 Stimmen |
Anzahl ungültiger Stimmzettel | 8 Stimmen |
davon ungültig abgegeben | 0 Stimmen |
davon als ungültig gekennzeichnet | 8 Stimmen |
Wahlen zur Satzungsversammlung
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Wahl der Mitglieder zur Satzungsversammlung, ebenso wie die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 11.05.2022 einstimmig beschlossen, die nächste Wahl zur Satzungsversammlung als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits die letzte Wahl des Vorstandes 2021 sowie eine Vielzahl von Wahlen anderer Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl zur Satzungsversammlung werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 191b BRAO bestimmt sich die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder in der Satzungsversammlung nach der Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Es sind zu wählen für je angefangene 2.000 Kammermitglieder ein Mitglied der Satzungsversammlung. Maßgebend ist dabei die Zahl der Kammermitglieder am 01.01. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt. Am 15.11.2022 waren im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Koblenz 3.277 Mitglieder gemeldet. Zum 01.01.2023 darf bei entsprechendem Mitgliederbestand davon ausgegangen werden, dass wieder 2 Mitglieder unserer Kammer zu wählen sind.
Mitglieder zur Satzungsversammlung werden auf vier Jahre gewählt gem. § 191b Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO. Die Amtszeit der derzeitigen Vertreter endet zum 30.06.2023. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Thomas Frick, Wahlleiter
Frau Kollegin Beatrix Hecken-Knieling, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Matthias Pauli, Beisitzer
Herr Kollege Jan Jansen, erster Stellvertreter
Herr Kollege Walter Metternich, zweiter Stellvertreter,
Herr Kollege Jan-Christian Spitzley, dritter Stellvertreter
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 18.10.2022 gem. den Regelungen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
• Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 14.04.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00
bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
• Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 14.04.2023.
• Das Wahlende ist nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 22.05.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
• Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 17.04.2023.
• Die Wahlunterlagen werden ab dem 02.05.2023 zugänglich gemacht.
• Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.05.2023
• Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 24.05.2023 bis zum 07.06.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 191b BRAO von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten.
Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit in Textform in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 9 GoWo. Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2, 4 und 5 verwiesen wird.
• Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 14.04.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00
bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
• Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 14.04.2023.
• Das Wahlende ist nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 22.05.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
• Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 17.04.2023.
• Die Wahlunterlagen werden ab dem 02.05.2023 zugänglich gemacht.
• Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.05.2023
• Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 24.05.2023 bis zum 07.06.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Kandidaten:
Mitglieder zur Satzungsversammlung werden auf vier Jahre gewählt gem. §§ 68 Abs. 1 S. 1, 191b Abs. 3 BRAO, eine Wiederwahl ist zulässig (§§ 68 Abs. 1 S. 2, 191b Abs. 3 BRAO).
Der Wahlausschuss hat die folgenden Wahlbewerber nach Prüfung der Formalia zur Wahl zugelassen.
Mitglieder zum 01.03.2023: 3321
Dr. Simone Breit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Mainz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit meiner Zulassung im Januar 2016 bin ich in der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Knierim & Kollegen in Mainz tätig. Mein Studium, das Referendariat und die Promotion habe ich in Mainz absolviert. Während der Promotion war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Zopfs an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) tätig. Heute noch bin ich der Wissenschaft und Lehre durch verschiedene Lehraufträge und Literaturprojekte u.a. dem Frankfurter Kommentar zum GwG verbunden.
Die Zusammenschau von Wissenschaft und Praxis ist auch in meiner täglichen Arbeit wesentlich. Gerade in der Verteidigung und Beratung von Individualbeschuldigten sowie Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen gibt es immer wieder komplexe Sachverhalte, die neue bisher noch nicht obergerichtlich entschiedene Fragen aufwerfen. Dies gilt nicht zuletzt für das Thema Geldwäsche und Geldwäscheprävention, auf das ich mich in den letzten Jahren spezialisiert habe. Hier gilt es immer wieder neue Gesetzesinitiativen und europarechtliche Regelungsvorgaben auszuwerten und auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Nicht nur in diesem sehr spezifischen Bereich engagiere ich mich ehrenamtlich im Bundesverband für Geldwäscheprävention, ich bin auch im Vorstand der Juristinnen im Wirtschafts – und Steuerstrafrecht (JUWiST) e.V.
Auch als gewähltes Mitglied der Satzungsversammlung möchte ich zukünftig mit meinem Interesse für Gesetzesvorschläge und eine praxisgerechte Umsetzung dazu beitragen, dass die berufsständischen Regelungen weiter optimiert und aktualisiert werden. Ich würde mich daher über Ihre Unterstützung bei der Wahl sehr freuen.
Herzlichen Dank und kollegiale Grüße aus Mainz,
Ihre Simone Breit
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
als Geschäftsführerin der RAKKO konnte ich die Entwicklung des ursprünglich sehr strengen anwaltlichen Berufsrechts
mehr als 35 Jahre , von den grundlegenden Entscheidungen des BVerfG vom 14.07.1987 über die Entscheidung des
BSozG vom 03.04.2014, betreffend die Syndikusanwälte, bis hin zur großen BRAO-Reform, insbesondere das anwaltliche
Gesellschaftsrecht betreffend, die zum 01.08.2022 vollständig in Kraft getreten ist und die das anwaltliche Berufsrecht in
weiten Teilen liberalisiert hat, begleiten und mitgestallten.
Da das Berufsrecht mir am Herzen liegt, bin ich seit meiner Wahl in die 7. Satzungsversammlung in den Ausschüssen 2,
Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung, und 6, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz, tätig. Dort
beschäftigen wir uns mit aktuellen berufsrechtlichen Fragen die sich aus der großen BRAO-Reform ergeben und mit den
oft schwierigen Fragen zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zum Datenschutz.
Gerne würde ich diese Tätigkeit in der 8. SV fortsetzen weshalb ich mich auch gerne der Wiederwahl stelle.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Justizrätin
M. Buschbell-Steeger
Rechtsanwältin