Wahlen zur Satzungsversammlung 2023
Die Wahlen zur Satzungsversammlung finden dieses Jahr ab dem 02.05.2023 bis zum 22.05.2023 um 12 Uhr (Wahlende) elektronisch statt. Wahlvorschläge müssen unterzeichnet von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthaltend bis zum 17.04.2023 der Geschäftsstelle in Textform vorliegen. Die Zugangsdaten werden per beA an die Mitglieder ab dem 02.05.2023 versandt; mit diesen können Sie sich dann hier auf der Homepage zum Wahlportal anmelden und mit wenigen "Klicks" wählen.
Über die weiteren konkreten Abläufe der elektronischen Wahl des Vorstandes werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Zum 01.01.2023 waren in unserem Bezirk 3292 Mitglieder gemeldet. Damit sind gem. § 191b Abs. 1 BRAO zwei Kammermitglieder zur Satzungsversammlung zu wählen.
Zum 01.03.2023 waren in unserem Bezirk 3321 Mitglieder gemeldet, die im Wählerverzeichnis gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 8 der GO/WO RAKKO verzeichnet sind.
Ab dem 27.03.2023 liegt das Wählerverzeichnis in der Geschäftsstelle bis zum 14.04.2023 zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle aus.
Wahlen zur Satzungsversammlung
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Wahl der Mitglieder zur Satzungsversammlung, ebenso wie die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 11.05.2022 einstimmig beschlossen, die nächste Wahl zur Satzungsversammlung als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits die letzte Wahl des Vorstandes 2021 sowie eine Vielzahl von Wahlen anderer Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl zur Satzungsversammlung werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 191b BRAO bestimmt sich die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder in der Satzungsversammlung nach der Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Es sind zu wählen für je angefangene 2.000 Kammermitglieder ein Mitglied der Satzungsversammlung. Maßgebend ist dabei die Zahl der Kammermitglieder am 01.01. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt. Am 15.11.2022 waren im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Koblenz 3.277 Mitglieder gemeldet. Zum 01.01.2023 darf bei entsprechendem Mitgliederbestand davon ausgegangen werden, dass wieder 2 Mitglieder unserer Kammer zu wählen sind.
Mitglieder zur Satzungsversammlung werden auf vier Jahre gewählt gem. § 191b Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO. Die Amtszeit der derzeitigen Vertreter endet zum 30.06.2023. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Thomas Frick, Wahlleiter
Frau Kollegin Beatrix Hecken-Knieling, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Matthias Pauli, Beisitzer
Herr Kollege Jan Jansen, erster Stellvertreter
Herr Kollege Walter Metternich, zweiter Stellvertreter,
Herr Kollege Jan-Christian Spitzley, dritter Stellvertreter
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 18.10.2022 gem. den Regelungen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
• Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 14.04.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00
bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
• Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 14.04.2023.
• Das Wahlende ist nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 22.05.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
• Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 17.04.2023.
• Die Wahlunterlagen werden ab dem 02.05.2023 zugänglich gemacht.
• Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.05.2023
• Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 24.05.2023 bis zum 07.06.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 191b BRAO von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten.
Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit in Textform in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 9 GoWo. Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2, 4 und 5 verwiesen wird.
• Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 14.04.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00
bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
• Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 14.04.2023.
• Das Wahlende ist nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 22.05.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
• Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 17.04.2023.
• Die Wahlunterlagen werden ab dem 02.05.2023 zugänglich gemacht.
• Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 22.05.2023
• Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 24.05.2023 bis zum 07.06.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.