Vorstandswahl 2023
In diesem Jahr finden wieder Vorstandswahlen statt. Wahlzeitraum 04.04.2023 - 25.04.2023 (12 Uhr)
Vorstandswahl 2023
Vorstandswahl v. 2023
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 11.05.2022 einstimmig beschlossen, die nächste Vorstandswahl als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits die letzte Wahl des Vorstandes 2021 sowie eine Vielzahl von Wahlen anderer Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Über die konkreten Abläufe der elektronischen Wahl des Vorstandes werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 7 Abs. 2 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz werden aus den Landgerichtsbezirken je angefangene 250 Mitglieder ein Mitglied in den Vorstand gewählt. Von den Vorstandsmitgliedern soll mindestens je eines seine Kanzlei im Bezirk der auswärtigen Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Koblenz, Mainz, Trier und Bad Kreuznach haben.
Als maßgebend gilt die Zahl der Kammermitglieder im Landgerichtsbezirk zum 01.03. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt.
Am 15.11.2022 waren im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach 262 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Trier 601 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Mainz 1.187 Mitglieder und im Landgerichtsbezirk Koblenz 1.227 Mitglieder gemeldet.
Zum 01.03.2023 dürfte die Mitgliederzahl des jeweiligen Landgerichtsbezirks daher voraussichtlich folgende Besetzung aus den Landgerichtsbezirken ergeben:
Bad Kreuznach: | 2 Vorstandsmitglieder |
Trier: | 3 Vorstandsmitglieder |
Mainz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Koblenz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für acht Vorstandsmitglieder (RA JR Gerhard Leverkinck, RA JR Prof. Dr. Hubert Schmidt, RA Wolfgang Fensch, RA Dr. Matthias Krist, JRin RAin Gisela Hammes, RAin Claudia Karwatzki, RAin Viktoria Koch, RA Sebastian Windisch) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2023. Soweit sich die Mitgliederzahlen in den Landgerichtsbezirken nicht bis zum 01.03.2023 wesentlich verändern, stehen damit acht Vorstandssitze zur Wahl / Wiederwahl.
Wahlausschuss:
Herr Kollege Dr. Ulrich Blang, Wahlleiter
Frau Kollegin Tanja Risse, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Jörg Leberig, Beisitzer
Herr Kollege Marc Rainer Dach, erster Stellvertreter
Herr Kollege JR Dr. Karl Eichele, zweiter Stellvertreter,
Frau Kollegin JRin Christine Theobald-Frick, dritte Stellvertreterin
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 20.09.2022 gem. den Regelungen des § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils montags – donnerstags von 9.00 bis 16 Uhr und freitags von 09.00 bis 15 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 17.03.2023.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 25.04.2023 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 21.03.2023.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 04.04.2023 zugänglich gemacht.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 25.04.2023
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 27.04.2023 bis zum 11.05.2023 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit in Textform in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 verwiesen wird.
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2021 bis zum 15.03.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils zwischen 9.00 und 16 Uhr, freitags 09.00 - 15.00 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 15.03.2021.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 28.04.2021 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 24.03.2021.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 31.03.2021 elektronisch an die Mitglieder versandt.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 28.04.2021
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 30.04.2021 bis zum 14.05.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.