Vorstandswahl 2021
Vorstandswahl v. 01.03.2021 - 28.04.2021
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Nr. 1 BRAO am 02.07.2020 beschlossen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Vorstandswahl als elektronische Wahl durchgeführt werden kann. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 29.08.2020 einstimmig beschlossen, die nächste Vorstandswahl als elektronische Wahl durchzuführen.
Mit der Durchführung wurde die Firma Polyas GmbH beauftragt, die bereits Vorstandswahlen von mindestens 10 anderen Rechtsanwaltskammern erfolgreich durchgeführt hat und insbesondere über das Deutsche IT-Sicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt.
Erstmalig finden die Wahlen zum Vorstand elektronisch statt. Über die konkreten Abläufe werden wir Sie selbstverständlich Schritt für Schritt informiert halten.
Nach § 7 Abs. 2 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz werden aus den Landgerichtsbezirken je angefangene 250 Mitglieder ein Mitglied in den Vorstand gewählt. Von den Vorstandsmitgliedern soll mindestens je eines seine Kanzlei im Bezirk der auswärtigen Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Koblenz, Mainz, Trier und Bad Kreuznach haben.
Als maßgebend gilt die Zahl der Kammermitglieder im Landgerichtsbezirk zum 01.03. des Jahres, in dem die Wahl erfolgt.
Am 15.10.2020 waren im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach 253 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Trier 592 Mitglieder, im Landgerichtsbezirk Mainz 1133 Mitglieder und im Landgerichtsbezirk Koblenz 1.160 Mitglieder gemeldet.
Zum 01.03.2021 dürfte die Mitgliederzahl des jeweiligen Landgerichtsbezirks daher voraussichtlich folgende Besetzung aus den Landgerichtsbezirken ergeben:
Bad Kreuznach: | 2 Vorstandsmitglieder |
Trier: | 3 Vorstandsmitglieder |
Mainz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Koblenz: | 5 Vorstandsmitglieder |
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für sieben Vorstandsmitglieder (RA JR Dr. Andreas Ammer, RA JR Dr. Hans-Gert Dhonau, RA Matthias Görgen, RA Bernd Hoffmann, RA Peter Kröll, RA Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, RA Joachim Zillien) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2021. Soweit sich die Mitgliederzahlen in den Landgerichtsbezirken nicht bis zum 01.03.2021 wesentlich verändern, stehen damit sieben Vorstandssitze zur Wahl / Wiederwahl.
Wahlausschuss:
Herr Kollege JR Dr. Eichele, Wahlleiter
Frau Kollegin JRin Theobald-Frick, stellvertretende Wahlleiterin
Herr Kollege Jörg Mathis, Beisitzer
Frau Kollegin Tanja Risse, erste Stellvertreterin
Herr Kollege Fatih Kilic, zweiter Stellvertreter,
Herr Kollege Dr. Ulrich Blang, dritter Stellvertreter
Der Wahlausschuss hat in einer konstituierenden Sitzung am 28.10.2020 gem. den Regelungen des § 7 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz die folgenden Zeiten festgesetzt:
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2021 bis zum 15.03.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils zwischen 9.00 und 16 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 15.03.2021.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 28.04.2021 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 24.03.2021.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 31.03.2021 elektronisch an die Mitglieder versandt.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 28.04.2021
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 30.04.2021 bis zum 14.05.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Wahlvorschläge müssen nach § 7 Abs. 9 der Geschäfts- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Koblenz von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein und die Einwilligung des/der Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Ende der Wahlzeit schriftlich in der Geschäftsstelle der Kammer einzureichen, vgl. § 7 Abs. 9 GoWo.
Der Wahlausschuss bittet, Vorschläge in der vorgeschriebenen Form und Frist einzureichen, wobei insbesondere auf die Vorschrift der §§ 65, 66, 67, 68 Abs. 1, 69 Abs. 1, 2 u. 3 verwiesen wird.
- Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 01.03.2021 bis zum 15.03.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in der Zeit jeweils zwischen 9.00 und 16 Uhr, freitags 09.00 - 15.00 Uhr ausgelegt.
- Die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet am 15.03.2021.
- Das Wahlende ist nach § 7 Abs. 7 der GO/Wo auf den 28.04.2021 um 12:00 Uhr bestimmt.
- Die Ausschlussfrist für Wahlvorschläge ist bestimmt auf den 24.03.2021.
- Die Wahlunterlagen werden ab dem 31.03.2021 elektronisch an die Mitglieder versandt.
- Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am 28.04.2021
- Die Niederschrift über das Wahlergebnis wird in der Zeit vom 30.04.2021 bis zum 14.05.2021 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer ausgelegt.
Kandidaten:
Vorstandsmitglieder werden auf vier Jahre gewählt gem. § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO, alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus (§ 68 Abs. 2 S. 1 BRAO), eine Wiederwahl ist zulässig (§ 68 Abs. 1 S. 2 BRAO).
Für sieben Vorstandsmitglieder (RA JR Dr. Andreas Ammer, RA JR Dr. Hans-Gert Dhonau, RA Matthias Görgen, RA Bernd Hoffmann, RA Peter Kröll, RA JR Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, RA Joachim Zillien) endet die Amtszeit gem. § 68 Abs. 1 BRAO im Jahr 2021. Diese 7 Sitze stehen zur Wahl/Wiederwahl.
Die zwischen dem 01.03.2021 und 24.03.2021 eingehenden Wahlvorschläge werden nach Prüfung der Formalia durch den Wahlausschuss spätestens am 25.03.2021 hier - geordnet nach Landgerichtsbezirken - erscheinen.
Bitte beachten Sie: ALLE Mitglieder können Wahlbewerber in ALLEN Landgerichtsbezirken wählen.
Mitglieder zum 01.03.2021: 3266
Bad Kreuznach | Mitgliederzahl zum 01.03.2021: 259
Koblenz | Mitgliederzahl zum 01.03.2021: 1207
Mainz | Mitgliederzahl zum 01.03.2021: 1193
Trier | Mitgliederzahl zum 01.03.2021: 607