Am 01. Juni 2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten (BGBl. I 2007 S. 258 ff.). Mit diesem Zeitpunkt ist die bisherige Zulassung der Rechtsanwälte zu einem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht aufgehoben. Rechtsanwälte sind zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und damit vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet. Mit dem Wegfall der Zulassung zu einem Gericht fällt natürlich auch die Verpflichtung dieser Gerichte, Verzeichnisse der bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte zu führen, fort.
Seit dem 01.06.2007 führen die Rechtsanwaltskammern elektronische Verzeichnisse der in den einzelnen Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte. Die Verzeichnisse dienen der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Einsicht in die Verzeichnisse steht jedem unentgeltlich zu.
Die Bundesrechtsanwaltskammer, in der die 28 Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet zusammengeschlossen sind, führt ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, d.h., die bei den Rechtsanwaltskammer bezüglich der Niederlassung gespeicherten Daten werden im automatisierten Verfahren in dieses Gesamtverzeichnis eingegeben.
Selbstverständlich steht Ihnen neben der Einsicht in das elektronische Verzeichnis aller unserer Mitglieder nach wie vor als Bürgerservice unser Anwaltsuchdienst zur Verfügung. Brauchen Sie also anwaltliche Hilfe, erfahren Sie unter
welcher Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, in dem von Ihnen gewünschten Rechtsgebiet tätig ist oder gar, soweit es für das von Ihnen gesuchte Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft gibt, welcher Rechtsanwalt Fachanwalt für dieses Rechtsgebiet ist.
Ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt

