Neben dem Bürger- und Presseservice bietet die Kammer ihren Mitgliedern neben dem ins Netz gestellten Kanzlei- und Stellenmarkt und dem Seminar-Service die nachfolgenden weiteren Serviceleistungen.
Auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter der Rubrik "Berufsregeln" die berufsrechtlichen Regelungen nebst Erläuterungen.
Hier hinterlegt haben wir für unsere Mitglieder
- Antragsformulare Zulassung
- Merkblätter für die Beantragung einer Fachanwaltschaft
- Lehrpläne und -inhalte zur Referendarausbildung
- Informationen zur Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und Anmeldung zur Zwischen- und Abschlußprüfung
Weiter möchten wir unsere Mitglieder auf die bundesweiten Werbekampagnen des DAV und der BRAK
aufmerksam machen.
Während der Deutsche Anwaltverein die anwaltliche Dienstleistung bewirbt, hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Markt im Visier und stärkt mit ihren Hilfsmitteln den Rechtsanwalt, die Anwaltschaft insgesamt, von innen heraus.
Sollte dennoch ein Mitglied unserer Kammer in Not geraten sein, so empfiehlt sich dringend das Serviceangebot der Kammer
Vertrauensanwalt für in Not geratene Rechtsanwälte
in Anspruch zu nehmen.
Herr Rechtsanwalt JR Dr. Karl Eichele,
Rheinzollstraße 16, 56068 Koblenz, Tel. 02 61 / 91 51 30,
hat sich nach Niederlegung aller seiner "Kammerämter" zur Übernahme dieser ehrenvollen Aufgabe bereit erklärt.
Wir haben immer wieder feststellen können, daß der Widerruf der Zulassung hätte verhindert werden können, wenn die Kollegen in der Lage gewesen wären, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Häufig stellen Versuche in einer solchen Situation, selbst eine Lösung zu finden, keine Alternative zu einer Hilfe bzw. umfassende Informationen von Außen dar.
Der Vertrauensanwalt verfügt sicherlich nicht über ein Patentrezept, um dieser Entwicklung zu begegnen. Oftmals gehen jedoch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten einher mit persönlichen Krisen, so daß diese Schwierigkeiten nur zu lösen sind, wenn fremde Hilfe in Anspruch genommen wird.
Der Vertrauensanwalt soll eine erste Anlaufstation für betroffene Kollegen sein, wo sie sich vertrauensvoll beraten lassen können, ohne befürchten zu müssen, daß der Vorstand eingeschaltet wird und gegebenenfalls berufsrechtliche Maßnahmen ergreift.
Ziel der Beratung ist es, betroffenen Kollegen unverbindlich Möglichkeiten und Voraussetzungen einer geordneten Führung ihrer Kanzlei aufzuzeigen und sie über berufsrechtliche Konsequenzen etc. zu informieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den Verein
aufmerksam machen, wie auch auf die
