G e b ü h r e n o r d n u n g
Die Versammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz hat nach § 89 Abs. 2 Ziff. 2 BRAO am 13.05.2009 – zuletzt geändert am 11.06.2008 – die nachfolgende Gebührenordnung beschlossen:
1.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie bei Anträgen auf Kammermitgliedschaft gem. §§ 207, 209 BRAO und § 2 EuRAG wird eine Gebühr von 200,00 € erhoben.
2.
Für das Verfahren auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft wird eine Gebühr von 750,00 € erhoben. Für das Verfahren auf Zulassung der Geschäftsführung der Rechtsanwalts-GmbH bleibt es bei der Gebühr gem. Ziffer 1.
3.
Für jeden Antrag auf Aufnahme in die Kammer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 BRAO und auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EURAG wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
4.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Führung einer Fachanwaltsbezeichnung wird eine Gebühr in Höhe von 400,00 € erhoben.
5.
Soweit wegen fehlender Erklärung des Umsatzes zur Berechnung des Zuschlags zum Kammergrundbeitrag eine Schätzung des Umsatzes erforderlich ist wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
6.
Für die Durchführung der Abschlußprüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten wird eine Abschlußprüfungsgebühr von 150,00 € erhoben.
7.
Für die Durchführung der Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten wird eine Zwischenprüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
8.
Für die Durchführung der Abschlußprüfung der Lehrgangsteilnehmer des Fortbildungsseminars zum Rechtsfachwirt im Anwaltsbüro wird eine Abschlußprüfungsgebühr von 200,00 € erhoben.
9.
Für die Bestellung eines Vertreters (§§ 47, 53 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5, 161, 163 Abs. 1 BRAO) wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
10.
Für die Registrierung einer Zweigstelle – von Nichtmitgliedern – wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
11.
Soweit die Rechtsanwaltskammer Gutachten zu erstatten hat, die nicht nach § 14 Abs. 2 RVG von Gesetzes wegen gebührenfrei sind, erhebt die Rechtsanwaltskammer Gebühren nach dem JVEG.
Der das Gutachten als Sachverständiger erstellende und vorbereitende Gebührenreferent erhält hierfür aufgrund entsprechender unmittelbarer Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber 75,00 € je Stunde.
Koblenz, den 14. Mai 2009
RECHTSANWALTSKAMMER
K O B L E N Z
JR Dr. Westenberger
Präsident
